EVU regeln Kostenerstattung bei Arbeitgeberwechsel

Geschäftsführer der Eisenbahnverkehrsunternehmen in NRW bei der Unterzeichnung der Ausbildungskostenerstattung

Arbeitgeber

14. Februar 2019

Ausbildende EVU erhalten zukünftig eine Rückerstattung der Ausbildungskosten im Falle eines Arbeitsplatzwechsels des fertig ausgebildeten Lokführers.


Das Projekt Fokus Ausbildungskostenerstattung hat unter der Leitung von Joachim Künzel vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Rainer Blüm von Abellio Rail NRW eine Vereinbarung zur Ausbildungskostenerstattung aller EVU des Landes erarbeitet. Wechselt zukünftig ein fertig ausgebildeter Lokführer den Arbeitgeber, ist das aufnehmende Unternehmen verpflichtet, die Ausbildungskosten rückwirkend zu übernehmen.


Die Regelung bietet den Unternehmen einen Anreiz, auch über Bedarf auszubilden und so die Kontinuität in der Ausbildung zu stärken. Sie wurde inzwischen von allen zehn an der Initiative beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der Jobparade, einer groß angelegten Veranstaltung zur Personalgewinnung, am 14. Februar in Düsseldorf feierlich unterzeichnet.


Freiwillige Selbstverpflichtung schafft Grundlage

In dieser freiwilligen Selbstverpflichtung ist die Erstattung von Ausbildungskosten für die beteiligten EVU schriftlich niedergelegt. Sie ist rückwirkend für alle Triebfahrzeugführer wirksam, die ab dem 1. Januar 2019 ihre Ausbildung begonnen haben. Jedoch werden nur die Kosten für Maßnahmen erstattet, die vollständig über eigene Mittel finanziert wurden – und zwar in pauschalisierter Form. So erhalten EVU, die sowohl die Ausbildung als auch Gehaltskosten bzw. eine duale Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst finanziert haben eine Summe von 60.000 Euro über 60 Monate. Reine Gehaltskosten werden mit 40.000 Euro über 40 Monate erstattet. Ausbildungskosten ohne Gehaltszahlungen werden mit 20.000 Euro über 20 Monate refinanziert. Alle drei Jahre, erstmals zu Beginn des Jahres 2022, findet eine Überprüfung der Pauschalenhöhe und gegebenenfalls eine Anpassung statt. Darüber hinaus ist derzeit eine Clearingstelle beim NWL zur Regelung von Datenerfassung und Abrechnung im Aufbau.


Gemeinsames Engagement setzt klares Signal

„Dies funktioniert in etwa so wie die Ausbildungsvergütung von Profifußballclubs an die ausbildenden Amateurvereine“, erklärt der Programmleiter und Geschäftsführer des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe Joachim Künzel. Mit ihren Unterschriften unter den Vertrag über die Ausbildungskostenerstattung, so Künzel, bekräftigen die NRW-Bahnunternehmen ihr gemeinsames Engagement zur Fachkräfteausbildung und setzen ein starkes Zeichen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit – ein erstes greifbares Ergebnis zur nachhaltigen Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal. „Der Betrieb muss sichergestellt sein, das ist die Aufgabe aller Beteiligten. Deswegen ist es gut, dass die Branche gemeinsam an Lösungen arbeitet“, bestätigt auch NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst.