Gemeinsam und fair gegen den Fachkräftemangel ausbilden

Zwei Personen geben sich die Hand, während andere Personen drumherum stehen.

Ausbildungskosten

06. Januar 2023

Mit der Vereinbarung zur gegenseitigen Ausbildungskostenerstattung hat Fokus Bahn NRW eine bundesweit vorbildliche Initiative gegen den Fachkräftemangel im SPNV angestoßen.


Ausbilden oder abwerben? Für zahlreiche Unternehmen gehört die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte inzwischen zu den schwierigsten Herausforderungen überhaupt. Die eigene Ausbildung gilt gemeinhin als Investition gegen den Fachkräftemangel – doch sie kostet Geld und zahlt sich gerade im Schienenpersonenverkehr für die Eisenbahnverkehrsunternehmen erst bei einer Übernahme der frisch ausgebildeten Mitarbeiter/innen aus. Mit der Vereinbarung zur Ausbildungskostenerstattung hat Fokus Bahn NRW eine Basis für das gemeinsame Recruiting und die gemeinsame Qualifizierung von Fachkräften innerhalb der Bahnbranche geschaffen.

Portrait von Joachim Künzel (NWL) Quote

Mit ihren Unterschriften unter den Vertrag über die Ausbildungskostenerstattung haben die Bahnunternehmen ein starkes Zeichen gegen den Fachkräftemangel im SPNV gesetzt.

Joachim Künzel

Projektleitung Fokus Bahn NRW


Die kontinuierliche Ausbildung orientiert sich am Bedarf der gesamten Branche

„Die kontinuierliche Ausbildung von Lokführerinnen und Lokführern ist für den SPNV in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Strategie im Kampf gegen den Fachkräftemangel“, sagt Joachim Künzel, Geschäftsführer Nahverkehr Westfalen-Lippe und Programmleiter von Fokus Bahn NRW. „Deshalb haben wir mit den Bahnen in NRW eine verbindliche Vereinbarung zur Ausbildungskostenerstattung realisiert“, so Künzel weiter. Diese wirkt gegenseitigen Abwerbeversuchen entgegen und schafft für alle beteiligten Partner/innen einen Anreiz, Fachkräfte am Bedarf der gesamten Branche orientiert auszubilden.


So funktioniert die Ausbildungskostenerstattung

Die Ausbildungskostenerstattung bietet Vorteile für die gesamte Bahnbranche. Bislang haben 13 Eisenbahnverkehrsunternehmen in Nordrhein- Westfalen die freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet, darunter auch die Hessische Landesbahn, die RT&S Lokführer/innen-Akademie GmbH und SBB Cargo Deutschland, die nicht Mitglied bei Fokus Bahn NRW sind.

Der neue Arbeitgeber übernimmt rückwirkend die Ausbildungskosten

Mit ihrer Vereinbarung zur Ausbildungskostenerstattung tragen die Branchenpartner/innen von Fokus Bahn NRW die gemeinsame Verantwortung für eine ausreichende Qualifizierung von Fach- und Nachwuchskräften. Wechseln fertig ausgebildete Lokführer/innen bei den Bahnen in NRW den Arbeitgeber, ist das aufnehmende Unternehmen verpflichtet, die Ausbildungskosten rückwirkend zu übernehmen. Diese Verpflichtung gilt bis zu fünf Jahre nach Abschluss einer Ausbildung.

Die Ausbildungskosten werden in Pauschalen erstattet

Die Erstattung von Ausbildungskosten erfolgt in Pauschalen. Dabei werden nur die Kosten für Maßnahmen erstattet, die vollständig über eigene Mittel finanziert wurden. Unternehmen, die sowohl eine Umschulung als auch Gehaltskosten bzw. eine duale Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst finanziert haben, erhalten eine Summe von bis zu 60.000 Euro über 60 Monate. Reine Gehaltskosten werden mit bis zu 40.000 Euro über 40 Monate erstattet. Ausbildungskosten ohne Gehaltszahlungen werden mit bis zu 20.000 Euro über 20 Monate refinanziert. Je nach Zeitpunkt des Wechsels reduziert sich die Summe um 1.000 Euro pro Monat.

Die kontinuierliche Ausbildung wird gesichert

Im Schienenpersonennahverkehr Nordrhein-Westfalens werden bis 2030 jährlich 300 neue Triebfahrzeugführer/innen benötigt. Weitere 100 fehlen als Basis, um die Nahverkehrsleistungen auf der Schiene auskömmlich zu erbringen. Da auch der Fern- und der Güterverkehr um Fachkräfte werben, müssen die Aktivitäten in der Ausbildung verstärkt werden. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die Branchenpartner/innen im Rahmen von Fokus Bahn NRW mit der gemeinsamen Vereinbarung zur Ausbildungskostenerstattung und ihrem gemeinsamen Engagement bei Recruiting und Qualifizierung.


Die Ausbildungskostenerstattung im Projektverlauf

Die Vereinbarung zur gegenseitigen Ausbildungskostenerstattung gehört zu den ersten, erfolgreich beendeten Teilprojekten von Fokus Bahn NRW.

Gemeinsam und fair gegen den Fachkräftemangel ausbilden

Zwei Personen geben sich die Hand, während andere Personen drumherum stehen.

Arbeitgeber

06. Januar 2023

Programmstart

02. Januar 2019

Zum Programmstart von Fokus Bahn NRW wird das Projekt zur Ausbildungskostenerstattung als eines von fünf Projekten aufgelegt.

Das erste Projekt

14. Februar 2019

Zehn Eisenbahnverkehrsunternehmen unterzeichnen die Selbstverpflichtung zur Ausbildungskostenerstattung und bringen damit das erste Projekt von Fokus Bahn NRW an den Start.

Mehr

Neutrale Clearingstelle

14. März 2019

Der Nahverkehr Westfalen-Lippe erklärt sich bereit, eine neutrale Clearingstelle zu führen. Sie soll Erstattungen in Streitfällen regeln, wurde allerdings noch nie in Anspruch genommen.

Bundesweite Impulse

3. Juli 2019

Die im SPNV Nordrhein-Westfalens geschlossene Vereinbarung zur Ausbildungskostenerstattung findet Nachahmung. Am 3. Juli 2019 unterzeichnen elf Eisenbahnen im Regionalverkehr Niedersachsens und Bremens eine vergleichbare Selbstverpflichtung.

Über den SPNV hinaus

15. Januar 2020

Die Unternehmen SBB Cargo, Hessische Landesbahn (HLB) und RT&S Lokführerakademie unterzeichnen die Selbstverpflichtung zur gegenseitigen Erstattung von Ausbildungskosten

Mehr

Erfolgreicher Projektabschluss

04. Januar 2021

Das Fokus Bahn NRW Projekt „Ausbildungskostenerstattung“ wurde erfolgreich abgeschlossen. Bei Bedarf und Interesse können jederzeit neue Partner/innen der freiwilligen Selbstverpflichtung beitreten.

Ausbildungskapazitäten gesteigert

Dezember 2022

Seit der Vereinbarung zur Ausbildungskostenerstattung wurden die Ausbildungskapazitäten bei den Bahnen in NRW um jährlich 30 Prozent gesteigert. Nach wie vor gilt es, mindestens 400 Stellen pro Jahr neu zu besetzen.

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