Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht in NRW: Zusammenarbeit der Bahnbranche zahlt sich in der Coronakrise einmal mehr aus

Ein Mitarbeiter der DB Sicherheit und mehrere Polizisten stehen eim EIngangsbereich eines Zuges.

Sicherheit

17. Dezember 2020

Die Kooperation der Bahnbranche in Nordrhein-Westfalen bewährt sich gerade auch in der Coronakrise. Das zeigt sich unter anderem bei der Organisation der landes- und bundesweiten Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht durch das Kompetenzcenter Sicherheit für den NRW-Nahverkehr (KCS). Aufgabenträger, Eisenbahnverkehrsunternehmen und weitere Partner wie Ordnungsbehörden können im Rahmen von Fokus Bahn NRW eine funktionale Programmstruktur für die gemeinsame Sicherheitsarbeit nutzen.


Die Coronakrise hat gerade auch die Akteure im NRW-Nahverkehr vor gänzlich neue Herausforderungen gestellt. Nach dem Sonderfahrplan während des Lockdowns in den Monaten März und April gilt es nun, ein verlässliches Angebot unter den Vorgaben der Coronaschutzverordnung sicherzustellen. Gerade Berufspendler müssen mobil bleiben – und sie wollen sich in ihrer Bahn sicher fühlen. Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen bedeutet das, die Infektionsrisiken im ÖPNV zu minimieren und den Sorgen ihrer Fahrgäste zu begegnen. Es gilt, alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Fahrgäste so gut wie möglich zu schützen. Neben einer gemeinsamen Hygieneoffensive ist dabei nicht zuletzt die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV, die durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegeben wurde, ein zentrales Thema.


KCS bietet etablierte Plattform für Sicherheitsaufgaben

Hier zahlt sich die Kooperation von Land, Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen im NRW-Nahverkehr aus. Mit dem KCS, angesiedelt bei der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, steht bereits seit zwölf Jahren eine etablierte Plattform zu allen Sicherheitsfragen im NRW-Nahverkehr zur Verfügung. Das KCS hat nun auch die Organisation der landes- und bundesweiten Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht im ÖPNV – zuletzt am 7. Dezember 2020 – übernommen und die notwendige Abstimmung zwischen den Verkehrsunternehmen und den Ordnungsbehörden koordiniert.


Dazu erläutert KCS-Leiter Kilian Schäfer: „In einer Krisensituation gibt es häufig zu vielen Fragestellungen keine Vorerfahrungen bzw. keine „Lessons learned“ – und die Anforderungen ändern sich im konkreten Fall aufgrund medizinischer Erkenntnisse und ordnungsrechtlicher Vorgaben schnell. Für die Durchführung der Schwerpunktkontrollen mussten zusammen mit den Sicherheitspartnern u. a. Einsatzkonzepte, Meldeformulare und Wege für die Verstöße gegen die Maskenpflicht und die mediale Begleitung abgestimmt bzw. erarbeitet werden. Umso mehr freuen wir uns, dass die Durchführung der Kontrollen als ein zentraler Baustein zur Eindämmung der Corona-Pandemie zusammen mit den Partnern bisher so erfolgreich verlaufen ist.“


Zusammenarbeit beschleunigt Abstimmungsprozesse

„Eine so strukturierte und enge Zusammenarbeit im Rahmen der Schwerpunktkontrollen habe ich in keinem anderen Bundesland gesehen“, ergänzt Karin Paulsmeyer, Leiterin der Stabsstelle Fokus Bahn beim NRW-Verkehrsministerium. „Im Rahmen von Fokus Bahn NRW arbeiten inzwischen mehr als 100 Kolleginnen und Kollegen aus zehn Bahnunternehmen und den drei Aufgabenträgerorganisationen sowie dem NRW- Verkehrsministerium hierarchie-, unternehmens- und organisationsübergreifend zusammen. Wir kennen uns persönlich und können uns auf dem kurzen Dienstweg abstimmen. Das wiederum erleichtert auch bei den Schwerpunktkontrollen die Abstimmungsprozesse mit Polizei, Ordnungsbehörden und Gesundheitsämtern“, so Paulsmeyer weiter.


Kontrollen zur Maskenpflicht werden ausgebaut

Neben den landes- und bundesweiten Kontrollaktionen finden in den nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden auch regelmäßige lokale Schwerpunktkontrollen statt, um Sicherheit und Vertrauen für die Fahrgäste zu schaffen. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen. Für die alltäglichen Maskenkontrollen in Bahnhöfen und Zügen wurden bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt. Diese stehen in direktem Kontakt zur Bundespolizei und zu den Ordnungsämtern, die Bußgelder erheben können.


Beauftragung von zusätzlichem Sicherheitspersonal

Für den Einsatz zusätzlichen Sicherheitspersonals wurden vom Land NRW kurzfristig Fördermittel in Höhe von 15 Millionen Euro bereitgestellt. Mit der landesweiten Förderrichtlinie einher gehen Handlungsempfehlungen des KCS und der Aufgabenträger zur Durchführung der Kontrollen der Einhaltung der Maskenpflicht. Diese dienen den Unternehmen und ihren Mitarbeitern als Orientierung, gleichzeitig ist ein einheitliches Vorgehen und eine gemeinsame Ansprache der Fahrgäste bei allen Verkehrsunternehmen sichergestellt. Zudem werden die Verstöße gegen die Maskenpflicht in der Sicherheitsdatenbank NRW unternehmensübergreifend erfasst. Auf Basis der erhobenen Daten können Einsätze evaluiert und Ansätze für weitere Schwerpunktkontrollen identifiziert werden.


Unternehmensübergreifende Ansprache der Fahrgäste

Bereits seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung das Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung im ÖPNV vor. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Bislang wurden zwei landesweite und eine bundesweite Schwerpunktkontrolle im NRW-Nahverkehr durchgeführt. Bei der ersten Kontrolle am 24. August 2020, wurden 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht ermittelt. Vier Monate später, am 24. November 2020, waren es 805 Verstöße. Zuletzt am 7. Dezember 2020 wurden in NRW 958 Menschen ohne Maske angetroffen. Die Schwerpunktkontrollen zeigen, dass die Überprüfungen und die Sensibilisierung für das Thema Maskenpflicht im ÖPNV notwendig sind. Dabei ist die unternehmensübergreifende Zusammenarbeit in der Bahnbranche auch ein wichtiges Signal an die Fahrgäste.